Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h in Langenzenn, Windsheimer Straße, i.H. Hydrant überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 73 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrales Mittelfranken stellte Verkehrsordnungswidrigkeit …Mehr