Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Zähringer Str. Höhe 42, Rtg. stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Lasergerät wurden 52 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr