Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stadt Riesa, B 169, Fußgängerbrücke Arbeitsamt, FR Zeithain, außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 …Mehr
Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B 169, zw. Zeithain u. Röderau, Ri. Riesa erlassen, Bußgeldstelle Landkreis Meißen
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 169, zw. Zeithain u. Röderau, i.H. Baustoffwerk, Ri. Riesa mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage LEIVTEC XV 3 dokumentierte 92 km/h. Bußgeld: 70,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr
Auf der B 169, zw. Röderau u. Zeithain in H. Abzweig Nünchritz, Ri. Gröditz Tempolimit überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Meißen
Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 169, zw. Röderau u. Zeithain in H. Abzweig Nünchritz, Ri. Gröditz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3 Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr