Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, km 154,6 überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Gransse

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.09.2015 auf der BAB 10, km 154,6, Fahrtrichtung Frankfurt/O.-Prenzlau um 11 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScanSpeed 111 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransse/Internetwache Brandenburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr