Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 1087, zw. Auma und Zeulenroda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 70 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 106 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr