Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Empfingen, BAB 81, km 638,9, Fahrtrichtung Singen-S nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr