Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uplengen, Wiesmoorer Straße, FR Wiesmoor die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Vitronic mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr