Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32457, Porta Westfalica, OT Nammen, Zur Porta ggü. Hausnr. 190 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Einseitensensor ES3.0 wurden 85 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr