Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring, Rtg. Bahnhof mit 45 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel:  Messung mit Lasergerät und Foto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.7 BKatV Anhörung im …Mehr