Verkehrsordnungswidrigkeit durch Abstandsunterschreitung in Lenting, auf der A 9, München, im Abschnitt 920, bei km 1,636 um 62,00 m begangen, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h wurde der erforderliche Abstand von 80,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der A 9, München, im Abschnitt 920, bei km 1,636 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3  festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr