Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 25, in Höhe Zubringer A 1, OT 612, i.R. stadteinwärts mit 59 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto dokumentierte 119 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot
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