In Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 122 km/h bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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