Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Radolfzell-Güttingen, B 34, FR Radolfzell, Höhe Buchenseen außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Radolfzell
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