Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Jena, Stadtrodaer Straße, Höhe Ausfahrt A 4, FR Ortsausgang wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von übersandt.

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