In Freiburg, B 31 A, nach Auffahrt Eschholz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 104 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Freiburg übersandte Zeugenfragebogen

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