Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Wangen, Uferstraße, B 10, FR stadtauswärts mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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