Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kölln-Reisiek, Köllner Chaussee, i. H. KiGa die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 52 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Formular Anhörung

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