Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Hannover, B 6, Westschnellweg, Abschnitt 550, Station 0,327, Ri. Bremer Damm um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 124 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Vordruck Anhörung

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.