Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Norderstedt, Rugenbarg, Höhe Kindergarten wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die durchführte Sensormessung dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandt.

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