Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neubrandenburg, Neuendorfer Str., B 192, Höhe Seestraße, i. R. stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Vordruck Anhörung
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