In Altendorf, S 154, Fahrtrichtung Sebnitz wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 51 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Geschwindigkeitsmessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Zeugenfragebogen

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