Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Münster, Weseler Straße, Geiststraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät Traffiphot 3 mit Gelbzeit mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG,132.3 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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