Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neunkirchen, L 124, i. H. Industriegebiet König, Rtg. B 41 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

250,00 € Bußgeld wurden von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland erhoben.

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