Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Rudolstadt, Kreuzung Ankerwerk B 85, Spur 1+2, FR Zentrum missachtet. Beweismittel: Lasermessung und Foto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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