Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, BAB 1, km 272,835, FR Bremen mit 28 km/h, bei zulässigen120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Münster übersandt.
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