Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32457, Porte Westfalica, B 65, Abs. 99,1, km 0,300, Höhe Porta Markt mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.