Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nonnweiler, A 1, auf Überleitung  BAB 1, Rtg. Trier um 23 km/h bei zulässigen 102 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Zeugenfragebogen

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