Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75417,Mühlacker, L 1134, Osttangente, i. H. Zuf. FA. Mahle, FR Kreisverkehr Mühlacker / Lienzingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 89 km/h mit Messgerät Poliscan FM1 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlacker übersandte Zeugenfragebogen
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