Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 88662 Überlingen-Nußdorf, auf der Straße Zum Salm überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 67 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h und wurde mit einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld geahndet. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Sensormessung und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Überlingen
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