In der Gemeinde Elz, auf der BAB 3, bei km 99,930, Ri. Frankfurt/Main wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 123 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid
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