In Schmiedefeld, L 1140, Einm. Cruxstraße, bis Ortsausgang wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessung mit Foto 74 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen

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