Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 72, im Bereich von km 59,3, Leipzig – Hof um 30 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 160 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen

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