Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 40,0, in FR AS die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 135 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 35 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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