Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Wartjenstedt, auf der B 6, in Rtg. Hildesheim, i.H. km 18,550, nach Unterführung A 39 um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar s 350, stat. Anlage.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandte Formular Anhörung

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