Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Tittmoning, Abtenham, auf Höhe Hausnr. 9 (mit Gefährdung Anderer)gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.2 BKat, § 19 OWiG
Vordruck Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Straubing übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.