Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 3, bei km 0,80, im Bereich von km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Radarmessung mit TraffiStar S 350, stationär BAB
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Köln erhob Bußgeld von 70,00 €
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