Es wurde in Walpernhain, auf der BAB 9, bei km 167,5, in Fahrtrichtung München bei einer Geschwindigkeit von 16 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 66,67 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 32,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Artern

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