Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wrist, auf der Bokeler Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Schriftliche Verwarnung wurde von Zentraler OWI-Stelle Schleswig-Holstein übersandt.
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