Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Magdeburg, Landeshauptstadt, auf der B 1, Aschn. 111, in Höhe km 4,120, Ri. Magdeburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 95 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldverfahren mit Übersendung Abhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg eröffnet.

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