Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 79297, Oberwinden, Frohacker, Höhe Firma Lach um 31 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen übersandte Vordruck Anhörung
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