Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reudnitz, L 1086, Ortsdurchfahrt festgestellt Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Foto 77 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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