Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Troisdorf, Konrad – Adenauer – Ring, FR Trd.-Bergheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Troisdorf übersandte Vordruck Anhörung
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