Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandter Formular Anhörung
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