Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung Karlsruhe-München  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 172 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2. 3 D Messung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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