Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Lastspur außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Piezomessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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