Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Stuttgart – Ost, auf der Frauenkopfstraße, Höhe Nr. 50, in Richtung Degerloch festgestellt. Beweismittel: Feststellung mit Speedophot mobil, Foto

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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