Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h der erforderliche Abstand von 46,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 55566, Bad Sobernheim, B 41, Ausfahrt Bad Sobernheim West nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, §4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) Übersandte Bußgeldbescheid über 230,00 € Bußgeld mit 1 Monat Fahrverbot

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