Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9,  Ab. 1040, in Höhe km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen.

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