Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug In Dietmannsried, A7, Ri. Füssen, Abschnitt 1060, km 6,700 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, §4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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