Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Efringen – Kirchen, BAB 5, km 799,5, Fahrtrichtung KA – BA die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die VKS 4,5 -Messung mit Video-Aufzeichnung ergab 110 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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